Rehabilitationssport (Reha-Sport) stellt eine ergänzende Maßnahme im Rahmen
der medizinischen Rehabilitation und zur Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben
dar. Rehasport ist gesetzlich verankert und wird von den Kostenträgern
finanziert.
Rehabilitationssport wird durch die im SGB IX festgeschriebenen Kostenträger
nicht nur bezuschusst, sondern übernommen. Dies bedeutet, dass für die Teilnahme
am ärztlich verordneten Rehabilitationssport keine Kosten auf die Patienten
zukommen.
Die ärztlichen Verordnungen über die gesetzlichen
Krankenversicherungsträger müssen nach Ausstellung durch den Arzt durch
den Kostenträger genehmigt werden. Im Fall von Verordnungen der
deutschen Rentenversicherungsträger gilt die Verordnung automatisch als
genehmigt. Bringen Sie gern Ihre Verordnung zu den Übungszeiten mit und wir
beraten Sie auf ihrem Weg in den Rehasport und darüber
hinaus.
Freiwillige Mitgliedschaften in Sportvereinen werden ausdrücklich durch die
Kostenträger befürwortet ("Ohne Mitglieder kein Verein"). Eine Kostenübersicht
finden Sie hier.
Für alle Fragen rund um Rehasport und Verordnungen stehen wir Ihnen mit Rat und
Tat zur Seite. Bei Fragen, die wir nicht selbst beantworten können,
versuchen wir, Sie an adäquate Ansprechpartner zu verweisen, die Sie bei Ihrem
Anliegen unterstützen. Wir freuen uns auf den Kontakt mit
Ihnen.
Vorsitzende Abteilung
Mobil: 0151
53975154
wagner@behindertensport-koblenz.de